EDV Sachverständiger


Ein Sachverständiger ist eine natürliche Person mit einer besonderen Sachkunde und einer überdurchschnittlichen fachlichen Expertise auf einem gewissen Gebiet. 

Gutachter und Sachverständige werden immer dann benötigt, wenn es zu Meinungsverschiedenheiten im Privatbereich oder Rechtsstreitigkeiten vor Gericht kommt. Gutachten von Sachverständigen dienen der Aufklärung von Sachverhalten. Ein Gutachten ist eine Darstellung von Erfahrungssätzen durch Sachverständige um eine tatsächliche Beurteilung von Zuständen oder Geschehen zu erhalten. Gutachten enthalten die Beurteilung von Sachverhalten im Sinne einer Fragestellung oder einer klar definierten Zielsetzung. Gutachten sind verbindliche durch Bezeugung oder Unterschrift versehene mündliche oder schriftliche Aussagen von Sachverständigen und Gutachtern. Da die Begriffe „Gutachten“ und „Sachverständiger“ keinem besonderen Schutz unterliegen, muss die Qualitätssicherung an erster Stelle liegen, um optimale Leistungen bei Gerichtsgutachten, Privatgutachten und auch Versicherungsgutachten zu erzielen.

Viele Gutachter unterstreichen die Qualität Ihrer Gutachten durch spezielle Verfahren der fachlichen und rechtlichen Überprüfung, hierzu zählen Systeme der Zertifizierung, Prüfungen durch Verbände und Fachgremien etc. Alle der Deutschen Sachverständigen Gesellschaft angeschlossenen Gutachter und Sachverständige haben sich Prüfsystemen zur Qualitätssicherung unterzogen.

Mahlich Sachverständiger Systemhaus IT EDV Computer Lohne

Jürgen Mahlich ist geprüfter und anerkannter EDV Sachverständiger für Systeme und Anwendungen der Informationsverarbeitung im kaufmännisch- administrativem Bereich. 

Als IT-Sachverständiger bewertet er:

  • Rechtliche Grundlagen des Sachverständigenwesens 
  • Vertragsrecht 
  • EDV- Recht 
  • Fehler- und Mängelfeststellung 
  • Bewertung von Systemen und Software 
  • Privatgutachten 
  • Gerichtsgutachten 
  • Beweissicherungsverfahren 
  • Sachverhalte 
  • Gutachten der Informationsverarbeitung für Gerichte, Behörden, öffentliche Einrichtungen, Anwälte, Parteien, Unternehmen, Versicherungen und Privatpersonen. 

Schwerpunkte sind insbesondere Gutachten zu Internet, Lasten- und Pflichtenhefterstellung, Ausschreibungen, CRM, IT-Sicherheit und Datenschutz.

Das bedeutet für Sie, wir können folgende Dienstleistungen anbieten:Mahlich Sachverständiger Urkunde Systemhaus IT EDV Computer Lohne

  • Gerichtsgutachten
    Unterstützung der entsprechenden Gerichte mit dem Fachwissen als Gutachter in ihren speziellen Sachgebieten neutral und objektiv. Damit werden einzelne, für die Urteilsfindung relevante Fragen beantwortet und technisch komplizierte Sachverhalte für das Gericht anschaulich interpretiert. 
  • Privatgutachten
    Wir erstellen Gutachten, die unparteilich und neutral den Sachstand klären. Damit liefern wir Ihnen ein objektives Bild der aktuellen Situation und deren möglichen Auswirkungen. 
  • Beweissicherung
    Auf der Grundlage von (meist richterlichen) Beschlüssen werden im Rahmen von Durchsuchungen Computer und Zubehör beschlagnahmt. Meist geht es dann um die Auswertung von Daten auf diesen Geräten im Zusammenhang mit dem Verdacht auf eine Straftat. 
  • Schiedsgutachten
    Der Schiedsgutachter klärt und bewertet Sachverhalte und zieht sachkundig Schlüsse. Er legt im Verhältnis der Parteien verbindlich fest, was er festgestellt hat, also beispielsweise: - ob gerügte Mängel vorliegen - welche Partei für die Mängel verantwortlich ist - wann und wie diese Mängel nachzubessern sind - welche Kosten für die Nachbesserung entstehen 
  • Versicherungsgutachten
    Im Auftrag einer Versicherung werden meist Gutachten im Rahmen der Schadensfeststellung, Ursachenforschung, Schadensbewertung sowie der Wertermittlung durchgeführt. 
  • Wertgutachten (Firmengründungen, Verkäufe, Kreditwesen)
    Ermittlung der entsprechenden Werte (Wiederbeschaffungswert, Neuwert, Zeitwert, Verkehrswert, Restwert) anhand der Systeme und Geräte sowie der Dokumentation für Versicherungen, Leasinggesellschaften, Banken und Privatunternehmer. 
  • Freistellung
    Wir stehen dem Lieferanten für die Erstellung einer Freistellungsbescheinigung zur Verfügung, wenn sich Lieferant und Kunde auf uns als Gutachter verständigt haben. Die Freistellungsbescheinigung wird dabei neutral und unabhängig von uns als Sachverständige erstellt. Entsprechend der Auswertung aller Unterlagen und dem Ergebnis der Ortsbesichtigung wird beiden Vertragspartner das Ergebnis mitgeteilt, das je nach Auswertung aller Informationen variieren kann. 
  • Mediation
    Wir helfen Ihnen in Konfliktfällen durch eine objektive Begutachtung und effiziente Hilfe von außen. Hierbei ist es unsere Aufgabe als neutraler Dritter das Projekt durch konstruktive, und kreative Impulse voranzutreiben. Ziel ist es, das Projekt durch weitere konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligter unter wirtschaftlichen, finanziellen und technischen Faktor erfolgreich zu Ende zu führen. 
  • Computer Forensik
    In Analogie zur Gerichtsmedizin könnte man die Computer Forensik als Anwendung der Informatik auf jede Art von gespeicherten Daten zum Zweck der Spurensuche und Beweissicherung betrachten. Damit die Ergebnisse (gefundene oder auch gerade nicht gefundene Daten) gerichtlich als Beweise verwertbar sind, gilt es gewisse Prinzipien zu beachten.

Für Anfragen zu Beratung oder Gutachten können Sie Herrn Mahlich gerne unverbindlich direkt kontaktieren. Alle Anfragen werden selbstverständlich vollkommen vertraulich behandelt.

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